AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen für Grafikdesign-Leistungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Illustration-/Grafik-/Design-Leistungen zwischen der Designerin und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der/die AuftraggeberIn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, und diese entgegenstehende, oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende, Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Designerin und dem AuftraggeberIn zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Definitionen
2.1 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Designerin in Geschäftsbeziehung treten.
2.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der
Designerin in eine Geschäftsbeziehung treten.
3. Angebote Und Vertragsabschluss
3.1 Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Designerin, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Designerin sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin dar, die Designerin mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. Erst wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin das Angebot schriftlich bestätigt, entsteht ein Vertrag daraus.
3.2 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Auftraggeber/die Auftraggeberin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und der Designerin kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Designerin zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Designerin nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3.3 Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Designerin ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Designerin erklärt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
3.4 Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie
nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.5 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin räumt der Designerin, mit der Auftragsbestätigung ein, mit dem Namen und dem Logo des Kunden als Referenz, in den entsprechenden Kommunikationsträgern zu werben. Darüber hinaus räumt der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Designerin das Recht ein, alle für den Auftraggeber/der Auftraggeberin erstellten Materialien als Arbeitsproben zu verwenden. Die Designerin ist berechtigt diese Materialien an Dritte, zur Ansicht, weiterzugeben.
4. Leistungsumfang
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Designerin dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unverzüglich mit.
Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber/der Auftraggeberin kein Kündigungsrecht zu.
Die Designerin ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Teile des Konzeptes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
4.3 Soweit die Designerin Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers/der Auftraggeberin. den Abschluss von Verträgen mit externen GrafikdesignerInnen und KünstlerInnen.
4.4 Soweit die Designerin entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Auftraggebers/der Auftraggeberin nicht begründet.
5. Pflichten Des Kunden, Mitwirkung
5.1 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat der Designerin alle für die Auftragsdurchführung notwendigen
Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin gehen nicht zu Lasten der Designerin.
5.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Designerin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
6.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und digitale Daten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Designerin insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
6.3 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und digitale Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.4 Die Designerin überträgt dem AuftraggeberIn die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und Designerin. 2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin auf diesen/diese über.
6.5 Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz. Ohne Urheber-Nachweis kann die Designerin 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
6.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder seiner/ihrer Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen, digitale Daten und Einräumungen der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage der Angebotskalkulation bei Vertragsabschluss. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge.
7.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen benutzt, ist die Designerin berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütungen für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1 Sonderleistungen, wie beispielweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, digitalen Daten, die Drucküberwachung etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend dem angesetzten Stundensatz in Höhe von 75,00 EUR netto der Designerin gesondert berechnet.
8.2 Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung nach vorheriger Absprache des Auftraggebers/ der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme
der Kosten.
8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten.
8.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten.
9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
9.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
9.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
9.3 Die Designerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
9.4 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3
nach Ablieferung.
9.5 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrige Belastung
nachzuweisen.
9.6 Befindet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin im Zahlungsverzug, hat die Designerin das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen und digitalen Daten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrecht übertragen.
10.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber/die Auftraggeberin sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Designerin zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
10.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
11. Digitale Daten
11.1 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber/die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
11.2 Hat die Designerin dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.
12. Gewährleistung
12.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
12.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
13. Datenschutz
13.1 Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Designerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
13.2 Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Designerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Designerin an Beauftragte oder Mitarbeiter und gem. Art.28, Absatz 3 DSGVO an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen oder zur Erfüllung des Vertrages. Alle Mitarbeiter werden zur Einhaltung des Datengeheimnis nach Art.5 DSGVO unterwiesen und verpflichtet.
13.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
13.4 Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin steht das Recht zu, seine/ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Designerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
14. Haftung
14.1 Die Designerin haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossenen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
14.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
14.3 Sofern die Designerin selbst Auftraggeberin von Subunternehmern/ Subunternehmerinnen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehende Gewährleistungs-, Schadenseratz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nachlieferung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, von einer Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
14.4 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er/Sie trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
14.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
14.6 Für die vom Auftraggeber/der Auftraggeberin freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
14.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Designerin nicht.
15. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
15.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
15.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
15.3 Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin versichert, dass er/sie zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er/sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
16. Schlussbestimmung
16.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin.
16.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
16.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Designerin und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
letzte Aktualisierung: 01.06.2023 / Stand 01.06.2023